Düsseldorf (epd). Rund 40 Prozent der alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger sind trotz Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen. 58,4 Prozent oder 272.830 von 466.943 alleinstehenden ehemaligen Leistungsbeziehern hatten im Jahr 2018 eine auskömmliche Anstellung gefunden, wie aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Diese sogenannte bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen noch seltener. Von ihnen waren den Angaben nach knapp die Hälfte (46,9 Prozent) nicht mehr auf Unterstützung vom Amt angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote sogar nur bei 38,4 Prozent. Von einer bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Zuerst hatte die "Rheinische Post" (Freitag) darüber berichtet.
"Trotz Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen", kommentierte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann, die Statistik. Sie sieht ein strukturelles Problem: "Es ist ein Skandal, dass Hartz-IV-Bezieher unter Androhung von Sanktionen in prekäre Beschäftigung hinein gezwungen werden können." Sie forderte eine sanktionsfreie Mindestsicherung.