Niedersachsen: Gesetzentwurf zu religiöser Neutralität in der Kritik

Niedersachsen: Gesetzentwurf zu religiöser Neutralität in der Kritik

Hannover (epd). Der Gesetzentwurf zur religiösen Neutralität in niedersächsischen Gerichtssälen sorgt für Diskussionen. Vertreter der Muslime kritisierten am Montag in Hannover erneut die geplante Regelung, nach der Richter und Staatsanwälte künftig auf Symbole wie Kopftuch, Kippas oder Kreuze verzichten sollen. "Durch diesen Gesetzentwurf werden Frauen auf ihre Kleidung reduziert, statt ihre hart erarbeitete Kompetenz zu beachten", sagte Verbandssprecher Sadiqu Al-Mousllie vom niedersächsischen Landesverband des Zentralrats der Muslime in Deutschland.

Das Kabinett von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) beschlossen. Danach sollen sichtbare Abzeichen oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, in öffentlichen Verhandlungen untersagt werden. "Nirgendwo ist die Neutralität so wichtig wie in einem Gerichtsverfahren", betonte Havliza. Der Entwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden.

Al-Mousllie kritisierte, das Kopftuch sei in vielen Gegenden Deutschlands längst Alltag. "Diesen Frauen wegen ihrer Religion zu misstrauen, ist vollkommen unredlich." Durch das geplante Gesetz würden religiöse Menschen nicht nur von zentralen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen und marginalisiert, sondern auch in aller Öffentlichkeit stigmatisiert und als parteiisch, befangen und voreingenommen diffamiert. "Das Vertrauen einer multireligiösen und multiethnischen Gesellschaft in unseren Rechtsstaat wird dadurch extrem geschwächt."

Zuvor hatte bereits die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs den Gesetzentwurf als "faktisches Kopftuchverbot" kritisiert. Die evangelische Kirche hatte hingegen in der Vergangenheit das Vorhaben begrüßt. So betonte die Präsidentin des hannoverschen Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn Richter und Staatsanwälte bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften. Allerdings müssten diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder andere Symbole an einer Kette erlaubt bleiben.