Frankfurt a.M. (epd). Wie viel Geld brauchen ARD, ZDF und Deutschlandradio? Darüber wacht seit 1975 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die Sachverständigen prüfen den von den Öffentlich-Rechtlichen selbst angemeldeten Finanzbedarf und leiten daraus Empfehlungen für die Höhe des Rundfunkbeitrags ab. Die Rundfunkanstalten melden der unabhängigen Kommission alle zwei Jahre, welches Budget sie benötigen. Die KEF überprüft die Zahlen und legt den Bundesländern ebenfalls im Zweijahresrhythmus Berichte vor.
Wie hoch der Rundfunkbeitrag sein soll, berechnet die Kommission in der Regel nur alle vier Jahre in ihrem sogenannten Beitragsbericht. Dabei prüfen die Sachverständigen, ob und ab wann der Beitrag gesenkt oder erhöht werden soll. Mit dieser Frage befasst sich die Kommission derzeit: Ende April haben die Sender ihren Bedarf für die kommende Beitragsperiode von 2021 bis 2024 angemeldet. Mit der Einschätzung der KEF wird für das kommende Frühjahr gerechnet.
Verpflichtend ist die Empfehlung der Sachverständigen jedoch nicht: Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird von den Ministerpräsidenten festgelegt und muss dann noch von den Landesparlamenten gebilligt werden. Allerdings ist der Spielraum der Länder begrenzt: Das Bundesverfassungsgericht stellte 2007 klar, dass sie von den Empfehlungen der KEF nur dann nach unten abweichen dürfen, wenn die Bürger durch die Höhe des Beitrags "unangemessen" belastet werden. Medienpolitische Erwägungen dürften keine Rolle spielen, urteilten die Richter.
In der KEF sitzen 16 Sachverständige, die von den Ministerpräsidenten berufen werden. Sie kommen zum Beispiel von Rechnungshöfen, aus der Wissenschaft oder von Unternehmensberatungen. Vorsitzender der Kommission ist seit 2009 Heinz Fischer-Heidlberger, der bis 2016 Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs war.