Berlin (epd). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dringt auf eine gesetzliche Regelung für mehr Mitspracherecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der digitalen Arbeitswelt. "Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Einführung eines Rechts auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten - inklusive Homeoffice", heißt es in einem Diskussionspapier des DGB, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Dieses Recht solle in Betrieben und der öffentlichen Verwaltung entweder durch Tarifverträge oder die jeweiligen Arbeitnehmervertreter konkret ausgestaltet werden.
Viele Beschäftigte ohne tarifliche Regelungen arbeiteten nach wie vor in einer Grauzone der ungeregelten, "wilden mobilen Arbeit", heißt es in dem Papier. Die Bunderegierung müsse mit einem Ordungsrahmen neben der Sicherstellung des selbstgewählten Arbeitsortes auch Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten, um Überlastungen, unbezahlte Mehrarbeit und permanente Erreichbarkeit zu vermeiden. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) darüber berichtet.
"Wir wollen die Chancen, die die Digitalisierung bietet, für die Beschäftigten nutzen", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach den Zeitungen. Die Gewerkschaften hätten bereits Tarifverträge für mobile Arbeit abgeschlossen. "Doch viele Arbeitgeber sperren sich noch dagegen", beklagte Buntenbach. Es gehe dem DGB nicht um "ein ganz oder gar nicht", sondern schlicht um die Möglichkeit, zeitweilig auch einmal von Zuhause oder einem frei zu wählenden Ort arbeiten zu können. "Dies muss für die Beschäftigten allerdings immer freiwillig bleiben", betonte Buntenbach.
Konkret geregelt werden soll der Rechtsanspruch laut dem DGB-Papier am besten in der Gewerbeordnung. Dieses Bundesgesetz enthält bereits das "Weisungsrecht des Arbeitgebers", mit dem der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter bestimmen kann. Für Beamte sollten die jeweils geltenden Beamtengesetze geändert werden, hieß es.
Der Gewerkschaftbund pocht auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So heißt es in dem Diskussionspapier, die geleistete Arbeitszeit müsse weiterhin erfasst, dokumentiert und voll vergütet werden. "Mobile Arbeit darf nicht zu noch längeren Arbeitszeiten führen", betonte Vorstandsmitglied Buntenbach. "Deshalb lehnen wir eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten oder verkürzten Ruhezeiten strikt ab."
In einigen Branchen gibt es bereits tarifliche Regeln für mobiles Arbeiten. Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hatten sich vor einer Woche darauf verständigt, flexible Arbeitszeiten "in Experimentierräumen für tarifgebundene Unternehmen" zu erproben.