BUND für rasche Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts

BUND für rasche Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts

Berlin (epd). Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) warnt vor weiteren Angriffen auf unbequeme zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland. Seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes vom März sei die Verunsicherung groß, sagte der Geschäftsführer für Politik und Kommunikation beim BUND, Olaf Bandt, am Freitag in Berlin. Viele Vereine und Initiativen wüssten nicht mehr, ob sie überhaupt noch zu Demonstrationen aufrufen dürfen, oder ob ihnen dann die Gemeinnützigkeit aberkannt werde. Der BUND fordert deshalb eine schnelle Änderung des Gemeinnützigkeitsrechtes.

Der Bundesfinanzhof hatte dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac im Frühjahr die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen würden nicht als gemeinnützig gelten. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht in der Kritik: Unionspolitiker sind für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, weil sie in ihr ein "Abmahnunternehmen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes" sehen.

Der BUND fordert Bund und Länder nun auf, rasch eine Novelle der Abgabenordnung vorzulegen und so die Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit zu ändern. Es müsse möglich sein, dass Organisationen, die außerhalb der Parlamente politische Anliegen verfolgen, steuerrechtlich gefördert werden, betonte Geschäftsführer Bandt.

In einem eigenen am Freitag präsentierten Entwurf für ein neues Gemeinnützigkeitsrecht schlägt der Umweltverband eine neue, umfassende Definition der Satzungszwecke vor, die gefördert werden. Zudem wird darin geregelt, inwieweit sich Vereine politisch betätigen können. Die bisherige Abgabenordnung sei noch aus der Vor-68er-Zeit und müsse dringend reformiert werden, sagte der Jurist und Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz Bayern, Peter Rottner.