"Dass die Wahl gelaufen ist, ändert nichts daran, dass das möglicherweise Straftaten gewesen sind", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir müssen das gründlich prüfen."
Die Plakate der rechtsextremistischen Partei tragen den Slogan "Israel ist unser Unglück! Schluss damit!" Sie waren zur Wahl überall in Deutschland zu sehen. Bei der rechtlichen Prüfung gehe es um die Frage, ob diese Aussagen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erläuterte Klinge. Das lasse sich nicht innerhalb von kurzer Zeit klären. Unter anderem müsse den Urhebern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Gegen die Plakate waren bei der Staatsanwaltschaft in Hannover und anderen Städten mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung eingegangen, unter anderem von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und der Stadt Hannover. Die Plakate erinnerten an die Nazi-Parole "Die Juden sind unser Unglück", hieß es.
Bei diesen "widerlichen Hetzplakaten" gehe es darum, unter dem Vorwand einer vermeintlich legitimen Israelkritik antisemitische Vorurteile auszusprechen, kritisierte die Deutsch-Israelische Gesellschaft. Implizit werde so zur Gewalt gegen Juden aufgerufen. Das werde von gewaltbereiten Rechtsextremisten auch so verstanden.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft Hannover übte scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft, weil sei bislang nicht auf die Anzeigen reagiert habe. Sie warf den Staatsanwälten fehlendes Rückgrat vor. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster habe die Plakate dagegen verboten. Gegen die Plakate hatte in Hannover auch die evangelische Regionalbischöfin Petra Bahr protestiert.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte die Plakate nicht als Volksverhetzung eingestuft. Ein solcher Straftatbestand müsse sich auf Angriffe gegen Gruppen im Inland beziehen, nicht auf einen anderen Staat, hieß es dort.