Der Präsident des Wohlfahrtsverbands der katholischen Kirche sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag), die Caritas sehe keine Notwendigkeit, das Werbeverbot zu lockern: "Ich bin davon überzeugt, dass dieser Paragraf einer umfassenden Information schwangerer Frauen, die auch ich für nötig halte, nicht entgegensteht."
Der zentrale Ort, um sich zu informieren, sei die Schwangerschaftskonfliktberatung, die über alle relevanten Aspekte informiere. "Dies schließt auch die Information mit ein, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, denn Paragraf 219a nimmt dies ausdrücklich von der Strafdrohung aus", sagte Neher. Damit bestehe auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Beratungsstellen Informationen über ihre Leistungen zur Verfügung stellten.
Neher widersprach damit Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), die auf eine Neuregelung des Paragrafen 219a pocht, um Ärzten Rechtssicherheit zu geben. Der Caritas-Präsident betonte zudem: "Schwangerschaftsabbrüche sind unrecht, und das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, dies auch im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten."
Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte nach der Bestätigung des Urteils gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel am Freitag ihre Forderung nach einer Reform des Paragrafen 219a erneuert. Das Landgericht Gießen hatte Hänels Berufung zurückgewiesen. Die Ärztin war vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie aus Sicht des Gerichts gegen den Paragrafen 219a verstoßen hatte. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.