Medienberichte über die Streichung einer verpflichtenden Weihnachtsfeier an dem Lüneburger Gymnasium Johanneum sorgen in Niedersachsen weiter für Diskussionen. Der Sprecher des Landeskultusministeriums, Sebastian Schumacher, sagte am Mittwoch in Hannover: "Aus aktuellem Anlass möchte ich sehr deutlich klarstellen, dass Weihnachtsfeiern und auch christliche Weihnachtslieder selbstverständlich Teil von Schulen sind in der Vorweihnachtszeit." Dies gelte auch für den Musikunterricht.
Der NDR hatte am Dienstag berichtet, dass am Johanneum die Weihnachtsfeier in diesem Jahr auf den Nachmittag verlegt worden und die Teilnahme freiwillig sei. Demnach habe sich im vergangenen Jahr eine muslimische Schülerin darüber beschwert, dass die christlichen Lieder nicht mit ihrem Glauben vereinbar seien.
"Da hat sich aus einer ganz trockenen Pfütze eine Welle entwickelt"
Die Schulleitung hatte dies am Dienstagmittag auf Anfrage des epd zunächst nicht kommentieren wollen. Erst am Abend dementierte Schulleiter Friedrich Suhr dann in einer Pressemitteilung die Mediendarstellungen über die Absage der Feier. Eine Feier für die Mittelstufe falle in diesem Jahr lediglich aufgrund eines Personalwechsels im Kollegium aus. "Hier liegt keine grundsätzliche Entscheidung über eine Abschaffung vor."
Suhr zufolge hatte sich die Schülerin im Musikunterricht beschwert, "als eine Lehrkraft das Singen von Weihnachtsliedern ansetzen wollte". Daraufhin habe er "um eine sensible Handhabung im Pflichtunterricht" und bei Weihnachtsfeiern gebeten, schreibt der Schulleiter. Die "Lüneburger Landeszeitung", die zuerst über den Fall berichtet hatte, zitierte Suhr mit den Worten: Es könnten im verpflichtenden Unterricht zwar Lieder wie das vom "Red Nosed Reindeer" gesungen werden, jedoch keine eindeutig christlichen Weisen.
Ministeriumssprecher Schumacher sagte, der Lüneburger Fall zeige kein grundsätzliches Problem auf. "Da hat sich aus einer ganz trockenen Pfütze eine Welle entwickelt." Es gebe an den fast 3.000 allgemeinbildende Schulen keine Anzeichen für Probleme bei der Ausgestaltung der Aktivitäten in der Vorweihnachtszeit. Das Singen von weihnachtlichem Liedgut stehe "überhaupt nicht infrage".
Laut Landesschulbehörde können Schulen frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit anbieten. Grundsätzlich gebe es kaum Berichte über daraus resultierende Glaubenskonflikte, sagte Sprecherin Bianca Schöneich. "Wir raten den Schulen allerdings dazu, dass mit glaubensbezogenen Inhalten maßvoll umgegangen werden soll", betonte sie. "Eine Weihnachtsfeier sollte nicht den Charakter eines Gottesdienstes haben."
Die hannoversche Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track sagte dem epd, die Überlegungen von Schulen müssten ernst genommen werden, beispielsweise Weihnachtsfeiern angesichts ihrer nicht-christlichen Lehrer und Schüler eher "besinnliches Zusammensein" zu nennen. Allerdings dürfe die Antwort nicht der Verzicht auf Weihnachtsfeiern oder traditionelles Liedgut sein.?