Ein vom Bundesjustizministerium eingesetzter Expertenkreis hat Änderungen im deutschen Abstammungsrecht empfohlen. In seinem Abschlussbericht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, schlägt er eine "moderate Fortentwicklung" fort, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und angemessene Regelungen auch für solche Familien zu finden, die nicht in klassischen Konstellationen mit verheirateten Eltern zusammenleben oder in denen Kinder durch Samen- oder Embryospende entstanden sind. Der Bericht soll am Dienstag offiziell an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) übergeben werden.
Insgesamt legt der "Arbeitskreis Abstammungsrecht", der vor zwei Jahren von Maas eingesetzt wurde, 91 Empfehlungen für eine Gestaltung des Abstammungsrechts vor, das nach Auffassung der Experten aber nicht mehr so heißen soll. Sie plädieren für den Begriff "rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung", da der Begriff zu Unrecht suggeriere, dass es nur um genetisch miteinander verwandte Personen geht.
Denn durch Fortschritte und Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin kommen immer häufiger Kinder zur Welt, die mindestens mit einem Elternteil nicht verwandt sind wie bei der Samenspende. Bei der Embryospende, bei der eine Frau einen bei einer künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen Embryo austrägt, ist das Kind genetisch sogar gar nicht mit dem Paar verwandt, das es aufziehen will. Hinzu kommt die Herausforderung, wie mit Kindern umgegangen wird, die von einer Leihmutter ausgetragen werden, was in Deutschland illegal, in manchen anderen EU-Ländern aber erlaubt ist.
Der Arbeitskreis empfiehlt beim derzeit geltenden Recht zu bleiben, nach dem die Frau auch rechtliche Mutter eines Kindes ist, die das Kind geboren hat - auch bei der Embryospende und der Leihmutterschaft, bei der eine Frau das Kind für eine andere austrägt. Das bedeutet, dass die Frau, die - in Deutschland unerlaubt - Mutter des Kindes sein will, dies auch künftig nicht legal sein darf.
Der Arbeitskreis empfiehlt aber, dass in den Fällen, in denen die Leihmutterschaft im Ausland durchgeführt wurde und dort legal war, der auch nach deutschem Recht rechtliche Vater - also der Erzeuger - Vater sein soll. Eine Antwort auf die Frage zu geben, ob Leihmutterschaft auch in Deutschland legalisiert werden sollte, war nicht Aufgabe des Arbeitskreises.
Auch beim Vater will der Arbeitskreis ansonsten grundsätzlich daran festhalten, dass derjenige Vater des Kindes ist, der mit der Mutter verheiratet ist. Die Möglichkeiten, einen anderen als Vater zu bestimmen, sollen nach Auffassung des Arbeitskreises aber erweitert werden. Zudem plädieren die Experten für eine "Mit-Mutterschaft", bei der in lesbischen Lebenspartnerschaften automatisch auch die Partnerin der Gebärenden Mutter wird. Bislang ist das für sie nur durch Adoption möglich und ändert sich auch nicht automatisch durch die am Freitag im Bundestag beschlossene "Ehe für alle", weil dafür ein bestimmter Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden muss, in dem es heißt, dass der zweite Elternteil ein Mann sein muss.
Dem Arbeitskreis Abstammungsrecht gehörten elf Experten, vor allem Juristen an, darunter als Vorsitzende die frühere Richterin am Bundesgerichtshof, Meo-Micaela Hahne, und die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen. Zwischen Februar 2015 und April 2017 kam der Arbeitskreis zu zehn Sitzungen im Bundesjustizministerium zusammen.
Abstammungsrecht soll reformiert werden
Abstammungsrecht soll reformiert werden
Samen- und Embryospende, lesbische Eltern, Leihmutter: Abstammung und Familienkonstellation ist heute nicht mehr so selbstverständlich wie früher. Das muss auch das deutsche Recht aufgreifen, fordern Experten in einem Bericht für Justizminister Maas.