Berlin (epd). Der Mindestlohn gilt für rund vier Millionen Jobs. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, zwei Jahre nach seiner Einführung sei der Mindestlohn gelebter Alltag. Auch das Verfahren, nach dem er erhöht werde, habe sich bewährt.
Die Erhöhung war im Juni von der Mindestlohnkommission empfohlen worden, die mit Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie mit Wissenschaftlern besetzt ist. Der gesetzliche Mindestlohn richtet sich nach der Tarifentwicklung. Der Kommission zufolge stiegen die Löhne und Einkommen im Zeitraum von Januar 2015 bis zum Stichtag 30. Juni 2016 um vier Prozent.
Den Mindestlohn erhalten alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, neu eingestellte Langzeitarbeitslose aber erst nach sechs Monaten. Für Kurz- und Ausbildungspraktika und in der Lehre gilt der Mindestlohn nicht. Er war 2015 auf Betreiben der SPD von der großen Koalition eingeführt worden. Außerdem gibt es tariflich vereinbarte Branchen-Mindestlöhne, etwa auf dem Bau, in der Pflege oder im Reinigungsgewerbe, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.