Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausschließt.
Nur noch berechtigt für Nothilfe
Bisher steht den Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten daher auf eine gesetzliche Neuregelung. Nahles hatte den Gesetzentwurf im April vorgelegt. Nach monatelangen Verhandlungen mit dem Innenministerium erhielt sie aber erst beim Treffen der Koalitionsspitzen in der vergangenen Woche grünes Licht.
Mit der gesetzlichen Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundessozialgerichts. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen nach sechs Monaten aber Sozialhilfe zu. Nun sollen sie nur noch eine Nothilfe für maximal vier Wochen erhalten.