Düsseldorf (epd). Wie die Verbraucherschützer am Donnerstag in Düsseldorf mitteilten, verstoße der "Dash-Button", mit dem Amazon-Prime-Kunden Haushaltswaren bestellen können, gegen mehrere rechtliche Vorgaben. Die Verbraucherzentrale hatte deshalb den Internetriesen bereits abgemahnt und eine Unterlassungserklärung zu den kritisierten Punkten gefordert. Da diese unterblieb, wollen die Verbraucherschützer jetzt vor Gericht klären lassen, ob der "Dash-Button" unter den aktuellen Bedingungen verwendet werden darf.
Ende August eingeführt
Der "Dash-Button" soll nach den Vorstellungen von Amazon in Haushalten hängen und auf Knopfdruck via Internet Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlt auf der Schaltfläche des Buttons aber der Hinweis, dass der Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung auslöst.
Moniert wird auch, dass Amazon sich vorbehalte, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern. Preisänderungen würden den Kunden laut App nur bei Steigerungen "um mehr als zehn Prozent" gesondert mitgeteilt. Überdies behalte sich Amazon vor, Ersatzartikel zu versenden, wenn das gewünschte Kaufprodukt nicht verfügbar sein sollte. Die Verbraucherzentrale NRW hält all diese Klauseln für unzulässig.
Der "Dash-Button" wurde in Deutschland Ende August eingeführt. Als Amazon den neuen Service im vergangenen Jahr angekündigt hatte, hielten einige Experten die Meldung zunächst für einen Aprilscherz.