Köln (epd). Das Oberlandesgericht Köln sprach dem 57-Jährigen eine Geldentschädigung von insgesamt 395.000 Euro zu. Diese Summe müsse Springer als Ausgleich für 26 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsverletzung zahlen, urteilte das Gericht am Dienstag. Das Landgericht Köln hatte Kachelmann im vergangenen September in erster Instanz 635.000 Euro wegen 38 Fällen zugesprochen. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) ist Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zulässig. (AZ: 15 U 175/15 und 176/15)
Ursprünglich 2,25 Millionen Euro verlangt
Die "Bild"-Zeitung und "bild.de" hatten 2010 und 2011 intensiv über den Strafprozess gegen Kachelmann berichtet, der mit einem Freispruch endete. Kachelmann verlangte als Schmerzensgeld ursprünglich 2,25 Millionen Euro, im Berufungsverfahren forderte er 950.000 Euro. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln legten sowohl der Moderator als auch Springer Berufung ein.
Von der nun festgelegten Entschädigungssumme in Höhe von 395.000 Euro entfallen 215.000 Euro auf 14 Printberichte und 180.000 Euro auf zwölf Onlineveröffentlichungen. Das OLG sah, ebenso wie das Landgericht, eine zielgerichtete Pressekampagne gegen Kachelmann nicht als erwiesen an. Über den Verdacht einer Sexualstraftat habe auch mit Rücksicht auf die Prominenz des Klägers grundsätzlich berichtet werden dürfen. Das OLG prüfte deshalb jede einzelne Berichterstattung auf ihre Zulässigkeit.
Kachelmanns Persönlichkeitsrechte sah das OLG beispielsweise durch Bilder verletzt, die den Moderator im Innenhof der Kanzlei seiner Verteidigerin, auf dem Weg in den Urlaub und am Ort seiner Hochzeit sowie als Untersuchungshäftling im Hof der Justizvollzugsanstalt, davon einmal mit nacktem Oberkörper, zeigten. Durch die Veröffentlichung von privaten SMS und Angaben zur gesundheitlichen Situation Kachelmanns habe "Bild" zudem die Geheimnissphäre verletzt. Details zu seinem Sexualleben hätten seine Intimsphäre beschädigt. In mehreren Veröffentlichungen erkannte das Gericht außerdem unzulässige Vorverurteilungen.
Vom Landgericht Mannheim freigesprochen
Springer begrüßte das Urteil. "Von der Zulässigkeit unserer Berichterstattung sind wir nach wie vor überzeugt", erklärte der Leiter Medienrecht, Claas-Hendrik Soehring, in Berlin. Ob Springer Nichtzulassungsbeschwerde einlegt, werde nach einer genauen Prüfung der Urteilsgründe entschieden.
Kachelmann hatte Ende 2013 beim Landgericht Köln Schmerzensgeldklagen gegen die Verlage Springer und Burda eingereicht. Insgesamt forderte er 3,25 Millionen Euro Entschädigung wegen angeblicher Rechtsverstöße in der Strafprozess-Berichterstattung. Mit Hubert Burda Media legte Kachelmann den Streit im Mai 2015 durch einen Vergleich bei. Die finanziellen Details wurden nicht genannt.
Im März 2010 war Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte, verhaftet worden. Im Mai 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt, konnte sich aber in den bisherigen zivilrechtlichen Verfahren nicht immer durchsetzen.