Hannover (epd). Das Unternehmen habe es unterlassen, gegen die Abschaltung seiner Atomkraftwerke Isar 1 in Bayern und Unterweser in Niedersachsen rechtzeitig mit einer unmittelbaren Anfechtungsklage vorzugehen, begründete das Gericht am Montag seine Entscheidung (AZ 19 O 232/14).
382 Millionen Euro Schadenersatz gefordert
Wegen des erzwungenen Herunterfahrens der beiden AKW hatte E.on in dem Verfahren Schadenersatz in Höhe von insgesamt 382 Millionen Euro geltend gemacht. Nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 hatten Bund und Länder zunächst eine auf drei Monate befristete Abschaltung von acht Kernkraftwerken angeordnet, darunter auch die Anlagen Unterweser und Isar 1. Mit der Neufassung des Atomgesetzes waren die Meiler dauerhaft stillgelegt worden. Dies war allerdings nicht Gegenstand des Verfahrens in Hannover.