Berlin (epd). Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Schutz von Kulturgütern beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten am Donnerstag für die Novelle, die Opposition enthielt sich. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sagte, nach langen und intensiven Beratungen sei "die richtige Balance zwischen unterschiedlichen, sehr legitimen Interessen" gefunden worden. Mit einem Kulturgutschutzgesetz setze Deutschland endlich internationale Vorgaben der EU und der Unesco um.
Es sei an der Zeit, dass Deutschland endlich seinen Beitrag zur Eindämmung des illegalen Handels von kulturellen Gütern leiste, sagte die CDU-Politikerin. "Das ist angesichts der Zerstörung des Weltkulturerbes in Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien und dem Irak und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch den illegalen Handel mit archäologischen Objekten nicht zuletzt ein Gebot unseres Selbstverständnisses als Kulturnation", sagte Grütters.
Mehr Rechtssicherheit
Darüber hinaus enthalte der Entwurf Regelungen, um illegal ausgeführte Kulturgüter anderer Staaten an diese zurückzugeben und umgekehrt nationales Kulturgut, das unrechtmäßig ins Ausland gelangt sei, zurückzuerhalten, sagte die Staatsministerin. Auch seien Regelungen erarbeitet worden, um herausragende deutsche Kulturgüter vor Abwanderung ins Ausland und Zerstörung zu schützen. Dies betreffe jedoch nur wenige Stücke.
Zudem würden Sammler mit der Novelle von mehr Rechtssicherheit profitieren. So seien etwa die Kriterien präzisiert worden, die festlegten, welche Werke in ein Verzeichnis über nationales Kulturgut aufzunehmen seien, sagte Grütters.
Der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, wertete die Möglichkeit eines sogenannten "Negativ-Attests" als positiv. Eigentümer eines Kulturguts könnten damit prüfen lassen, ob es national wertvoll sei oder nicht. Die Abgeordnete der Grünen, Ulle Schauws, führte hingegen Bedenken an, wie ausländische Bescheinigungen für Kulturgüter bei der Einfuhr nach Deutschland vom deutschen Zoll geprüft werden sollen. Es sei teilweise selbst für Kunstexperten schwierig zu entscheiden, ob es sich tatsächlich um das vorliegende Kulturgut handele.
Eigentumsrechte berücksichtigen
Der Deutsche Kulturrat zeigte sich erfreut über die zuletzt im Kulturausschuss vorgenommenen Veränderungen. So fielen Mineralien oder Bodenfunde, die nicht vom Menschen geschaffen worden seien, nicht in den Gesetzentwurf. Auch Münzsammler und -händler unterlägen nun nicht mehr dem Kulturgutschutzgesetz, sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann.
Auch der Deutsche Städtetag begrüßte die geplanten Neuregelungen des Kulturgutschutzrechts grundsätzlich. Die Präsidentin und die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin, Eva Lohse (CDU), mahnte jedoch an, die Interessen von Künstlern und Sammlern ausgewogen zu berücksichtigen. "Wichtig ist deshalb, dass die Länder, wie bisher auch, mit Augenmaß vorgehen und nur wenige, außerordentlich wichtige Werke auf die Liste des nationalen wertvollen Kulturguts setzen und dabei die Eigentumsrechte von Sammlern berücksichtigen." Der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause abschließend über das Gesetz beraten.