Kabinett bringt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit auf den Weg

Kabinett bringt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit auf den Weg
Das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin die Verschärfungen, auf die sich die Koalition nach langen Verhandlungen verständigt hatte.

Berlin (epd). Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, das Gesetz sorge dafür, dass gute Arbeit auch fair bezahlt werde. Dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen werde ein Riegel vorgeschoben. Zugleich erhielten die Tarifpartner aber die Möglichkeit, Bedingungen für mehr Flexibilität und Sicherheit auszuhandeln.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaften. Sie dürfen außerdem höchstens 18 Monate als Leiharbeiter beschäftigt werden. Danach müssen sie fest angestellt oder von dem Betrieb abgezogen werden. Bisher gibt es eine solche Höchstüberlassungsdauer nicht. Nahles sagte, manche Unternehmen hätten die Beschäftigung von Leiharbeitern über Jahre ausgedehnt. "Hier stellen wir klar: Nach anderthalb Jahren ist Schluss."

Ausnahmen vom Equal-Pay erst nach neun Monaten

Ausnahmen vom Equal-Pay nach neun Monaten sind möglich, sofern die Tarifparteien Vereinbarungen getroffen haben, nach denen den Leiharbeitern spätestens nach sechs Wochen Einsatzzeit Zuschläge gezahlt und diese regelmäßig erhöht werden. Von diesen Branchenzuschlagstarifverträgen profitieren Beschäftigte mit einer kürzeren Einsatzzeit. Auch von der Höchsteinsatzdauer von anderthalb Jahren kann abgewichen werden, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist.

Werkverträge sollen künftig nicht mehr missbräuchlich eingesetzt werden können. Nahles sagte, das Gesetz bringe zum ersten Mal "Licht in die Grauzone der Werkverträge". Abgeschafft wird die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis, die es Arbeitgebern ermöglicht, mit dem Instrument der Werkverträge arbeitsrechtliche Schutzstandards für Leiharbeiter zu umgehen.

Betriebsräte müssen über Werkverträge informiert werden

Betriebsräte erhalten mehr Rechte, beispielsweise müssen sie über Art und Umfang der Werkvertragsarbeit in ihrem Unternehmen informiert werden. Die Gewerkschaften hatten echte Mitbestimmungsrechte gefordert. Nahles war in diesem Punkt der Union und den Arbeitgebern entgegengekommen. Kritik, die Informationsrechte für Betriebsräte änderten nichts, wies sie zurück. Mehr Transparenz werde dazu führen, dass die Arbeitnehmervertretungen sich um die Werkvertragsarbeiter kümmern könnten.