Berlin (epd). Das ergibt sich aus Berechnungen des Statistischen Bundesamts zum Tarifindex, über die der Berliner "Tagesspiegel" berichtete (Mittwochsausgabe). Danach gehen die Wiesbadener Statistiker davon aus, dass die gesamten Tariferhöhungen seit Ende 2014 sich auf 3,9 Prozent summieren, sofern der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auch auf die Beamten und weitere öffentliche Arbeitgeber übertragen wird.
Entscheidung bis Ende Juni
Der Tarifindex ist die Grundlage für die Empfehlung der Mindestlohnkommission. Demnach ergäbe sich eine Erhöhung des Stundenlohns von gegenwärtig 8,50 Euro um 33 Cent auf 8,83 Euro. Zuzüglich der noch bis Ende Juni anstehenden Tariferhöhungen dürfte der Mindestlohn auf 8,85 Euro steigen. Der seit dem 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn kommt Arbeitnehmern in Niedriglohnjobs zugute.
Die Mindestlohnkommission wollte zu den Berechnungen keine Stellung nehmen. Sie muss bis Ende Juni entscheiden, ob der Mindestlohn steigen soll. Dabei muss sie auch abwägen, ob die Höhe des Mindestlohns einen fairen Wettbewerb ermöglicht und Beschäftigung nicht gefährdet.
Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, erklärte "Mindestlohnanpassungen in Kleckerbeträgen" könnten den Anstieg der Altersarmut nicht verhindern. Damit ein Arbeitnehmer nach 45 Berufsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung erwirtschaften könne, müsse er eine Vollzeitstelle mit einem Stundenlohn von mindestens 11,65 Euro haben, sagte Riexinger. Löhne unterhalb dieser Grenze hätten langfristig hohe Sozialausgaben für den Staat zur Folge, die bei der Festsetzung des Mindestlohns eigentlich mit einkalkuliert werden müssten.