Berlin (epd) Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen statt, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 5 U 156/14)
Verbraucherschützer: Englische Nutzungsbedingen weitgehend unverständlich
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die seitenlangen und mit Fachausdrücken gespickten Nutzungsbedingen für Verbraucher aus Deutschland weitgehend unverständlich sind. Das Kammergericht schloss sich dieser Auffassung dem Verband zufolge an und erklärte, Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch.
Kein Kunde müsse damit rechnen, "einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln" in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein, heiße es in dem Urteil. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt seien, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, müsse WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen, erklärte der Bundesverband.
Das Kammergericht hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Allerdings kann WhatsApp eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.