Darmstadt (epd) Zugrunde liegen zwei Fälle schweren sexuellen Missbrauchs und drei Fälle von sexuellem Missbrauch, alle an demselben Kind, sowie der Besitz kinderpornografischen Materials, wie der Vorsitzende Richter Marc Euler am Dienstag beim Urteilsspruch ausführte. Der 29-Jährige war Erzieher im evangelischen Kindergarten in Roßdorf bei Darmstadt gewesen und im August vergangenen Jahres nach der Offenbarung des Kindes inhaftiert worden.
"Wolf im Schafspelz"
Euler warf dem Angeklagten vor, im Wissen um seine pädophile Neigung "wie ein Wolf im Schafspelz" Kindergärtner geworden zu sein. Er habe in mehreren Stufen Normen überschritten. Zunächst habe er sich 7.900 kinderpornografische Dateien im illegalen Teil des Internets besorgt, obwohl er gewusst haben musste, dass die dargestellten Kinder zu diesen Bildern und Filmen gezwungen würden. Dann habe er Kindern im Schlafraum der Kita die Hose weggezogen und sie fotografiert. Schließlich habe er fünfmal in unterschiedlicher Weise mit Fingern an den Geschlechtsorganen und dem Po eines Mädchens manipuliert.
Besonders schwer wiegt nach den Worten des Richters, dass der Angeklagte die Schutzzone eines Kindergartens missachtet hat. "Ein Kindergarten ist kein Selbstbedienungsladen für Pädophilie", sagte Euler. "Pädagogen wissen das." Der Angeklagte habe bewusst die abgeschiedene Situation des Mittagsschlafs der Kinder für seine Taten abgewartet und ein schutzbefohlenes Kind missbraucht. Die Tat sei nur zufällig herausgekommen, als das Kind unbefangen zu Hause davon erzählte. Strafmildernd sei zu würdigen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und ein volles Geständnis abgelegt habe.
Angeklagter bittet um Verzeihung
"Ich bereue es", sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er sei selbst fassungslos über seine Taten. "Ich will in Zukunft alles daran setzen, dass ich kein Kind mehr missbrauche." Er wolle in Freiheit fortziehen und einen beruflichen Neuanfang machen. Der Angeklagte bat die anwesende Mutter des Opfers um Verzeihung: "Ich würde nichts lieber tun, als die Tat rückgängig zu machen."
Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler hatte sechs Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf höchstens zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen eines minderschweren Falls von sexuellem Missbrauch plädiert. Verteidiger Jürgen Rath kündigte an, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.