Berlin (epd) Insgesamt biete die neue EU-Verordnung aber "einen guten Rahmen" für den Datenschutz der Zukunft, betonte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), am Montag in Berlin. In einigen Bereichen müssten jedoch die rechtlichen Spielräume genutzt werden, um das hohe deutsche Datenschutzniveau zu erhalten.
Vierjähriger Verhandlungsmarathon
Das Europäische Parlament hatte am 14. April die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Vorausgegangen war ein vierjähriger Verhandlungsmarathon. Die neue EU-Verordnung tritt von Frühsommer 2018 an in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie löst dann das bislang geltende deutsche Bundesdatenschutzgesetz ab.
Experten zufolge hat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung eine hohe Bedeutung, weil sie die Datenschutzstandards für die kommenden Jahrzehnte in Europa festschreibt. Zudem könnten die neuen Regelungen die Chance bieten, das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft zu stärken, hieß es.
Als sehr positiv bewerteten die Bundesverbraucherschützer etwa das künftige sogenannte Marktortprinzip. Daran muss sich von 2018 an jedes Unternehmen halten, das im europäischen Markt agiert. Dies gilt ungeachtet dessen, in welchem Land sich der Konzernsitz befindet. Konkret gelten dann auch für Internetkonzerne wie Facebook, Google und Co. die europäischen Regeln. Bislang war bei umstrittenen Datenschutzpraktiken von Facebook oft unklar, ob dafür deutsche, amerikanische oder irische Datenschutzgesetze gültig sind. Facebook hat seinen europäischen Hauptsitz in Irland.
"Ausgrenzung ganzer Wohnviertel"
Problematisch sieht der vzbv dagegen das Thema Scoring, also die automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit. So könnte künftig die Wohnadresse relevant sein für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. "Damit könnte es zu einer strukturellen Ausgrenzung ganzer Wohnviertel kommen", sagte Lina Ehring, vzbv-Leiterin des Teams Digitales und Medien. Angaben über die Wohnsituation einer Person stünden nicht zwingend mit ihrer Bonität im Zusammenhang und könnten zu Fehlinterpretationen führen. Der vzbv forderte die Bundesregierung auf, die Anwendung der europäischen Scoring-Regelung durch die Nutzung von Öffnungsklauseln oder die Verbraucherschutzgesetzgebung in Deutschland zu verhindern.