Dresden (epd) "Pegida"-Gründer Lutz Bachmann muss sich seit Dienstag vor dem Dresdner Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen vor, "in mehreren Kommentaren auf einer öffentlich zugänglichen Facebookseite Kriegsflüchtlinge unter anderem als 'Gelumpe', 'Dreckspack' und 'Viehzeug' beschimpft" zu haben. Die Einträge sollen von September 2014 stammen, noch vor der ersten Demonstration der islam- und fremdenfeindlichen "Pegida"-Bewegung im Oktober in Dresden. Im Januar 2015 wurden Bachmanns umstrittene Äußerungen bekannt.
Journalist als Zeuge
Der Prozess begann am Morgen unter großem öffentlichen Interesse und verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich ein paar Dutzend "Pegida"-Anhänger und forderten "Freiheit" für Bachmann. Auch einige Gegendemonstranten hatten sich versammelt. Bachmanns Auftreten im Gerichtssaal wirkte inszeniert. Er trug eine "Zensurbalkenbrille", wie er ein großes schwarzes Rechteck vor den Augen selbst bezeichnete. Begleitet wurde Bachmann von seiner Ehefrau Vicky.
Zu Beginn des Prozesses schloss Richter Hans Hlavka auf Antrag der Verteidigung den Dresdner Journalisten Stefan Ulmen als Beobachter von der Verhandlung aus. Der Reporter der "Dresdner Morgenpost" soll den Behörden Hinweise zu den strittigen Facebookeinträgen gegeben haben. Verteidigerin Katja Reichel will ihn als Zeugen laden. Sie beantragte zudem die Einstellung des Verfahrens, weil der gegen Bachmann erhobene Vorwurf nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Auch habe er die beanstandeten Einträge nicht selbst getätigt. Diese würden vielmehr von einer anderen, unbekannten Person stammen, sagte sie.
Kommentare sollen gelöscht worden sein
Die als erste Zeugin vernommene Susanne K. hatte nach eigenen Aussagen dem Journalisten Ulmen von der "Dresdner Morgenpost" Informationen zu den strittigen Kommentaren bei Facebook gegeben. Sie sei mit Lutz Bachmann über das soziale Netzwerk "befreundet" gewesen, habe mit ihm jedoch nicht privat, sondern nur über öffentliche Postings kommuniziert. Nach den Hass-Kommentaren, die sie ihm zuschreibt, habe sie den Kontakt zu ihm gesperrt. Bachmann hatte nach ihren Aussagen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat drei Facebookprofile.
Über ihre Mutter, die am ersten Verhandlungstag auch als Zeugin vernommen wurde, hatte Susanne K. die strittigen Kommentare ausdrucken lassen und an die "Dresdner Morgenpost" gegeben. Sie sollen nicht persönlich von einem Journalisten, sondern von einer Taxifahrerin abgeholt worden sein. Die Bachmann vorgeworfenen Kommentare seien danach bei Facebook gelöscht worden. Tochter Susanne K. hatte allerdings von den Postings Bildschirmfotos gemacht.
Angeklagter sagt nichts
Die Staatsanwaltschaft hatte über ein zentrales Auskunftsportal versucht, den Facebookauftritt von Lutz Bachmann zu verifizieren. Daten wie Benutzerkennungen würden jedoch nicht zur Verfügung gestellt, sagte Staatsanwalt Tobias Uhlemann vor Gericht. Er brachte zudem den DVD-Mitschnitt einer "Pegida"-Kundgebung als Beweismittel ein, bei der Bachmann die strittigen Facebookeinträge als gängige Worte am Stammtisch kommentierte. Die Ermittlung gegen ihn bezeichnete der "Pegida"-Chef als "sinnlos".
Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht weder zu seiner Person noch zur Sache, sondern ließ seine Verteidigerin sprechen. Noch vor Beginn und später während der Verhandlung gab es Beifallsbekundungen für den "Pegida"-Gründer. Gerichtsmitarbeiter mahnten die Zuhörer mehrfach zur Ruhe.
Bachmann wird vorgeworfen, zum Hass aufgestachelt zu haben, in dem er Flüchtlinge beschimpft und "böswillig verächtlich" gemacht habe. Dabei soll er in Kauf genommen haben, den öffentlichen Frieden zu stören, indem er die Menschenwürde der Flüchtlinge angriff. Er muss sich zum wiederholten Mal juristisch verantworten, unter anderem stand er bereits wegen Diebstahl und Handel mit Kokain vor Gericht. Seine Bewährungszeit endete im Herbst 2015.
Richter Hlavka will nun zum nächsten Verhandlungstermin am 3. Mai unter anderem den Dresdner Journalisten Ulmen als Zeugen vernehmen. Ein Urteil wird frühestens für den 10. Mai erwartet.