Potsdam (epd) Das Parlament stimmte der von den Regierungsfraktionen vorgelegten Beschlussempfehlung am Dienstag in einer Sondersitzung in Potsdam in namentlicher Abstimmung zu. 69 Abgeordnete unterstützten den Kompromiss, drei stimmten dagegen, neun enthielten sich.
Kein Klagerecht für Verbände
Geplant ist nun unter anderem, einen Tierschutzbeauftragten zu berufen und bis Ende 2017 einen Tierschutzplan für das Bundesland zu erarbeiten. Auf das in dem Volksbegehren zunächst geforderte Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wurde verzichtet.
Für das Volksbegehren waren bis Mitte Januar fast 104.000 gültige Unterschriften zusammengekommen. Erforderlich waren 80.000 Unterstützer. In ihrer Stellungnahme zum Volksbegehren hat die Landesregierung angekündigt, die Aufnahme einer hauptamtlichen Stelle für einen Tierschutzbeauftragten in den Haushalt für 2017 und 2018 zu prüfen.