Leipzig (epd) Mehrere Privatleute hatten gegen die 2013 eingeführte Haushaltsabgabe geklagt. Nach ihrer Ansicht handelt es sich um eine Steuer, weil jeder Inhaber und Mieter einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet ist, unabhängig von der Existenz eines Fernsehers oder Radios. Für eine solche Steuer hätten die Bundesländer aber keine Kompetenz.
Nach der alten Rundfunkgebührenordnung waren Privatleute ohne Fernseher oder Radio von der monatlichen Gebühr befreit oder mussten nur einen ermäßigten Satz entrichten. Nach der neuen Verordnung müssen alle den Monatsbeitrag von 17,50 Euro bezahlen. Die Prozessgegner argumentieren, dass in Deutschland 100 Prozent der Haushalte ein TV-fähiges Gerät hätten, etwa auch Laptop oder Smartphone. Deswegen könne der Beitrag pauschal erhoben werden.