Hannover (epd) Nach dem Brandanschlag auf ein bewohntes Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf bei Hameln hat das Landgericht Hannover am Donnerstag die Täter zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Strafkammer befand den 31-jährigen Haupttäter Dennis L. des versuchten Mordes in vier Fällen und der versuchten Brandstiftung für schuldig. Dafür muss er für acht Jahre ins Gefängnis. Seinen Kumpanen Sascha D. (25) verurteilte das Gericht zu sieben Jahren Haft, er muss zudem eine Alkoholentziehung machen. Die dritte Angeklagte Saskia B. (24) erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten (Az: 39 Ks 20/15).
Täter bleiben regungslos
Die Täter nahmen das Urteil und die Begründung über weite Strecken regungslos zur Kenntnis. Mit starrem Blick nach unten folgten sie den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Wolfgang Rosenbusch. Er sehe gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an, sagte Rosenbusch an die Verurteilten gewandt. "Sie handelten aus niederen Beweggründen, heimtückisch und mit einer gemeingefährlichen Waffe." Er verglich sie mit "marodierenden SA-Trupps", die bei Terrorakten 1938 Geschäfte in Brand gesetzt und Tote und Verletzte billigend in Kauf genommen hätten: "Das ist die Reihe, in die Sie mit ihrer Tat treten."
Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls acht Jahre Haft für Dennis L. verlangt hatte. L. hatte gestanden, in der Nacht zum 28. August einen Molotow-Cocktail in ein überwiegend von Asylbewerbern bewohntes Mehrfamilienhaus in dem Ort bei Hameln geschleudert zu haben. Sascha D. hatte ihm beim Bau des Brandsatzes geholfen. Saskia B. hatte eingeräumt, die beiden Männer zum Tatort gefahren zu haben. Im Falle der angeklagten Frau ging das Gericht sogar um vier Monate über die Forderung der Staatsanwältin hinaus.
Es stehe außer Zweifel, dass die Männer dem Rechtsextremismus zugeordnet werden müssten, sagte der Vorsitzende. Bei Saskia B. sei dies nicht erkennbar. Dennoch gelte auch für sie "Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass als das einzig denkbare Motiv". Das Gericht verurteilte sie zudem als Mittäterin und nicht als Gehilfin. Sie habe "ein ganz erhebliches Maß an Tatherrschaft" gehabt, sagte Rosenbusch an die 24-Jährige gewandt: "Sie gehören nicht zu denen, die sich das ausgedacht haben, aber Sie hätten es stoppen können."
Keine Strafmilderung
Die Verteidiger hatten auf Strafmilderung plädiert. Sie führten den Anschlag auf den starken Alkoholkonsum der Täter zurück und bestritten einen fremdenfeindlichen Hintergrund. In seiner Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende jedoch klar, dass das Gericht davon ausgehe, dass keiner der Täter durch Alkohol in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei: "Sie waren so klar im Kopf, dass sie in diesem Moment genau wussten, was sie taten."
Bei dem Anschlag waren eine damals 34-jährige Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp den Flammen entkommen. "Dass die Familie erheblich traumatisiert ist, sollte jedem verständlich sein", sagte Rosenbusch. Zwar habe niemand körperliche Folgen davongetragen, die seelischen Folgen für die Opfer seien jedoch enorm. Der Brandsatz durchschlug das Fenster eines Kinderzimmers und versengte dort den Fußboden. Verletzt wurde niemand, weil der elfjährige Sohn der Afrikanerin in dieser Nacht ausnahmsweise bei seiner Mutter schlief.
Die beiden angeklagten Männer hatten vorher Rechtsrock gehört und große Mengen von Weinbrand und Bier getrunken, bevor sie den Molotow-Cocktail bastelten. In dem Haus hielten sich zur Zeit des Anschlags rund 40 Personen auf - neben deutschen Bewohnern waren dies Asylsuchende aus dem Irak, Pakistan, Syrien, der Elfenbeinküste und Simbabwe. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.