Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Würzburg sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), man habe der politischen Gemeinde und der Katholischen Kirchenstiftung am Dienstag in der Verhandlung vorgeschlagen, nicht auf einer Entscheidung durch das Gericht zu beharren. Das Gericht will einen Vergleich ausarbeiten. In der Verhandlung habe der Vorsitzende Richter die Grundzüge bereits erläutert, sagte die Sprecherin. Der sieht so aus: Gemeinde und Stiftung teilen sich die Kosten für die Kirchturmsanierung.
Der Streit um die Kirchturmsanierung zieht sich seit Jahren hin. Die beiden Parteien streiten sich darum, wer die Baulast für den Turm der im Jahr 1606 vom Orden der Johanniter erbauten Pfarrkirche zu tragen hat. Die Kirchenstiftung Biebelried ist der Auffassung, dass die Baulast für das Gotteshaus zwar bei der Kirchengemeinde selbst liege, die für den Turm jedoch bei der politischen Gemeinde. Die sieht das anders. Sie streckte zwar das Geld für die Sanierung des Kirchturms vor, fordert aber eine grundsätzliche gerichtliche Klärung. Die beiden Seiten haben nun zehn Wochen Zeit, dem Vergleichsvorschlag des Gerichts, der ihnen demnächst in Schriftform zugeht, zuzustimmen.