Leipzig (epd) Gegen die Gebühr sind bei dem Gericht insgesamt rund 25 Verfahren anhängig. Geklagt haben sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetriebe. Am Mittwoch und Donnerstag werden Klagen von 15 Privatleuten verhandelt, ein Urteil wird nicht vor Freitag erwartet.
Kein Beitrag sondern Steuer
Der Pauschalbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss seit dem 1. Januar 2013 geräteunabhängig pro Haushalt gezahlt werden. Insbesondere Privatpersonen, die über gar kein Empfangsgerät oder nur über ein Radio verfügen, wehren sich gegen die Gebühr. Sie argumentieren, es handele es sich nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer, für deren Einführung den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle. Zudem verstoße die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
In den Vorinstanzen wurden die Klagen jeweils abgewiesen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, wird der Fall vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Die Verfassungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland-Pfalz haben den Rundfunkbeitrag bereits 2014 für rechtens erklärt. In der vergangenen Woche entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich verfassungsgemäß sei.
Im Jahresverlauf 2016 will das Bundesverwaltungsgericht auch über die Klagen von Gewerbebetrieben entscheiden. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Die Unternehmen machen mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot geltend, dass Firmen mit vielen Standorten gegenüber jenen mit weniger Betriebsstätten benachteiligt würden. Auch eine Berechnung "pro Kopf" sei nicht zulässig, da sie Unternehmen mit einer hohen Anzahl von Teilzeitkräften benachteilige.