Köln (epd)Nach einem mündlichen Verhandlungstermin am Donnerstag hätten die Parteien nun Gelegenheit zur Stellungnahme, sagte eine Gerichtssprecherin dem epd. Kohl hatte den Autor wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf Schadensersatz von mindestens fünf Millionen Euro verklagt. Außerdem verlangt er die Unterlassung der Veröffentlichung seiner Zitate. (AZ: 14 O 286/14 und 14 O 323/15)
Nie freigegeben
In dem 2014 erschienenen Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber nie freigegeben hatte. Im vergangenen Jahr hatte der heute 85-jährige Altkanzler bereits per einstweiliger Verfügung gerichtlich feststellen lassen, dass die Zitate nicht hätten verwendet werden dürfen. Nun müssen sich die Richter damit noch einmal im Hauptsacheverfahren befassen.
Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen für Interviews mit seinem Ghostwriter. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. 2009 kündigte er die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seit Kohl 2008 schwer stürzte und deshalb nur eingeschränkt sprechen kann, gelten die Tonbänder als besonderes zeitgeschichtliches Dokument.