Karlsruhe (epd)Die NPD steht nach Auffassung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) im Gegensatz zu freiheitlich-demokratischen Grundordnung und muss deshalb verboten werden. Sie vertrete eine rassistische Ideologie, ein revisionistisches Weltbild und stehe in der Tradition des historischen Nationalsozialismus, sagte Herrmann am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht verhandelt auf Antrag des Bundesrates seit Dienstag über ein Verbot der rechtsextremen NPD.
"Geistige Brandstiftung" von NPD
Die NPD sei die organisatorische Plattform für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts, sagte der bayerische Innenminister. Sie versuche, im rechtsextremistischen Bereich eine ideologische Führungsrolle zu übernehmen. Von der Partei gehe eine "geistige Brandstiftung" aus. Sie heize die ausländerfeindliche Stimmung weiter an. Der CSU-Politiker warnte davor, die rassistischen und islamfeindlichen Äußerungen der NPD zu unterschätzen.
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), sagte, die NPD versuche Einfluss auf die Steuerung der "Pegida"-Bewegung zu nehmen. Mit einer Art Graswurzelpolitik bringe sie zudem ihr Gedankengut in Vereine und Nachbarschaften, indem sie bürgernahe Themen besetze. Weiter versuche die Partei, die auch im Landtag von Mecklenburg- Vorpommern vertreten ist, mit eigenen kostenlosen Zeitungen Regionalzeitungen zu ersetzen. Behauptungen, die NPD sei keine ernstzunehmende Gefahr, teile er nicht.
Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist auf drei Tage bis Donnerstag angesetzt. Es ist bereits der zweite Anlauf der Politik, die NPD zu verbieten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert.