Saarbrücken, Frankfurt a.M. (epd)Eine generelle Umrüstungspflicht auf moderne Toiletten gebe es für diese Fahrzeuge nicht, sagte die DB-Sprecherin für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Regina Marusczyk, dem epd in Saarbrücken. Kunden- oder Anwohnerbeschwerden lägen der Bahn auch nicht vor.
Erst kürzlich hatte ein Urteil des Landgerichts Trier für Aufsehen gesorgt, bei dem eine Zugreisende vergeblich auf Schmerzensgeld von der Bahn klagte. Sie konnte ein defekte moderne Zugtoilette nicht benutzen und hatte es nach ihrer Zugreise von Düsseldorf nach Trier nicht mehr rechtzeitig zu einer Toilette geschafft. Die Richter urteilten, dass es unter bestimmten Umständen Reisenden zugemutet werden könne, den Zug für den Toilettengang zu verlassen und mit der nachfolgenden Bahn die Reise fortzusetzen (AZ: 1 S 131/15).