Bundesrat verlangt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Bundesrat verlangt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit
Die Bundesländer dringen auf ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit, über das die Koalition gegenwärtig im Streit liegt. Für die Reform der Pflegeausbildung wünschen sie sich dagegen mehr Zeit.

Berlin (epd)Zur Leiharbeit stimmten die Länder im Bundesrat einem Antrag aus dem grün-rot regierten Baden-Württemberg zu, das Gesetz endlich auf den Weg zu bringen. Gegenwärtig liegt der Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf Eis, nachdem die CSU weitere Änderungswünsche angemeldet hat. Die SPD wirft der Union eine Blockadehaltung vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Einsatz von Leiharbeitern generell auf 18 Monate zu beschränken. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft.

Bei der geplanten Vereinheitlichung der Pflegeausbildung sprachen sich die Bundesländer für eine Verschiebung um ein Jahr aus. Sie wollen, dass die neuen Ausbildungsgänge erst Anfang des Jahres 2019 beginnen, weil sie mehr Zeit für die Umstellung brauchen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun im Bundestag beraten. Er sieht vor, die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer Ausbildung zusammenzufassen und ein Pflegestudium einzuführen.

Behördenbescheide auch in Leichter Sprache

Die Länder befassten sich auch mit dem Gesetzentwurf zur weiteren Gleichstellung behinderter Menschen. Er sieht vor, die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zu verbessern, Behördenbescheide auch in Leichter Sprache auszustellen und die Selbsthilfearbeit der Behindertenverbände zu stärken. Die Länder empfahlen, die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf private Anbieter öffentlicher Dienstleistungen auszudehnen.

Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz forderten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf, die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu beschleunigen und auszuweiten. Die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs dürfe nicht länger von der Gegenwehr des Opfers abhängen, heißt es darin.