Hanau (epd)Die Staatsanwaltschaft werfe dem 93-Jährigen Beihilfe zum Mord vor, teilte der Pressesprecher des Landgerichts Hanau, Andreas Weiß, am Freitag mit. Der Angeklagte habe zwischen November 1942 und Juni 1943 als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbanns in Auschwitz Wachdienst verrichtet und bei der Abwicklung von drei Gefangenentransporten mitgewirkt.
Von den Deportierten aus Berlin, Drancy (Frankreich) und Westerbork (Niederlande) sind nach Angaben von Weiß unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz mindestens 1.075 Personen in den Gaskammern getötet worden. Das Hauptverfahren sei vor der zweiten großen Strafkammer des Gerichts als Jugendkammer eröffnet worden, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 19 und 20 Jahre alt gewesen sei.
Als verhandlungsfähig beurteilt
Ein Arzt hat den Angeklagten nach den Worten von Weiß als verhandlungsfähig beurteilt, allerdings darf die Gerichtsverhandlung nur vier Stunden pro Tag dauern. Bislang seien drei Angehörige der in Auschwitz Getöteten als Nebenkläger zugelassen worden. Die Hauptverhandlung werde voraussichtlich ab dem 13. April beginnen.
Aufsehen erregte im vergangenen Juli das Urteil des Lüneburger Landgerichts gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning. Der 94-Jährige war wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im KZ Auschwitz-Birkenau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine Verteidiger und die Anwälte der Nebenkläger beantragten daraufhin eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).