Leipzig (epd)Gegen die Rundfunkgebühr haben mehrere Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe geklagt, wie Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, am Mittwoch sagte. Insgesamt seien rund 25 entsprechende Verfahren anhängig. Die ersten etwa 15 Klagen von Privatleuten sind für den 16. und 17. März terminiert. Weitere Verhandlungen über die umstrittene Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden im Jahresverlauf 2016 folgen.
Seit dem 1. Januar 2013 muss der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig pro Haushalt gezahlt werden. Vor der Änderung fielen für ausschließliche Radionutzer niedrigere Kosten an. Gewerbe mussten die Zahl ihrer Rundfunkgeräte melden.
Klage scheiterte in Vorinstanzen
Gegen den Rundfunkbeitrag geklagt haben unter anderem Privatleute, die entweder über gar kein Gerät oder nur über ein Radio zu Hause verfügen. Sie argumentieren, bei der Gebühr handele es sich nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer, für deren Einführung den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle. Zudem verstoße die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ähnlich sehen dies auch die Gewerbetreibenden, deren Beitrag sich nun je nach Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Bei der Frage des Gleichbehandlungsgebotes machen sie geltend, dass Firmen mit mehreren Standorten gegenüber jenen mit weniger Betriebsstätten benachteiligt werden. Auch eine Berechnung "pro Kopf" sei nicht zulässig, da sie Unternehmen mit einer hohen Anzahl von Teilzeitkräften benachteilige.
In den Vorinstanzen wurden die Klagen jeweils abgewiesen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, wird der Fall vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Von zwei Landesverfassungshöfen wurde der Rundfunkbeitrag bereits für rechtens erklärt.