Karlsruhe (epd)Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob die damit verbundene Versendung von Einladungs-E-Mails an nicht bei Facebook registrierte Personen "belästigende Werbung" darstellt. (AZ: I ZR 65/14)
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook seine Mitglieder über die Funktion "Freunde finden" dazu ermutigt, ihre E-Mail-Adressdateien in den Datenbestand des Unternehmens zu importieren. Sofern die Nutzer das nicht aktiv abwählen, versendet Facebook daraufhin an nicht bei dem Unternehmen registrierte Personen eine persönlich gehaltene Einladung, ebenfalls Mitglied zu werden. Diese Einladungs-Mails an nicht bei Facebook registrierte Personen stellt nach Auffassung der Verbraucherschützer eine belästigende "unerbetene Werbung" dar, denn die Adressaten hätten vorher nicht in die Werbemaßnahme eingewilligt.