Berlin (epd)Am Donnerstag reichte die Umweltorganisation deshalb Klage gegen mehrere Bundesländer ein, die für die Luftreinhaltung zuständig sind. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. "Weitgehende Fahrverbote für schmutzige Diesel-Pkw, Diesel-Taxis und ÖPNV-Busse sind geeignet, sehr kurzfristig die Grenzwerte selbst in Städten wie Stuttgart einzuhalten", sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, in Berlin.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt
Die Organisation hat außerdem gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dort seien bereits rechtskräftige Urteile ergangen, die allerdings nicht umgesetzt werden, sagte Resch weiter. Die Umwelthilfe beantragt deshalb die Androhung von Zwangsgeldern gegenüber den beiden zuständigen Landesministerien.
Das Gesetz sehe ein maximales Zwangsgeld von 10.000 Euro vor, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger. Dieses könne wiederholt und auch pro Tag festgesetzt werden. Schlimmstensfalls hafte der zuständige Minister persönlich.