Düsseldorf (epd)"Aus unserer Sicht ist die jetzige Regelung ausreichend", sagte Verbandspräsident Thorsten Dirks der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Die Unternehmen müssten nun zunächst die bisherigen Vorgaben umsetzen. Sollte die Politik weitere Sicherheitsbedürfnisse erkennen, werde man das allerdings diskutieren müssen.
Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hatte Anfang November den Bundesrat passiert. Durch das Gesetz werden Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, Telefonnummern und IP-Adressen für zehn Wochen und Standortdaten von Mobiltelefonen für vier Wochen zu speichern. Die Inhalte von Anrufen werden nicht festgehalten. Nach Ablauf der Fristen müssen die Daten gelöscht werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen bei schweren Verbrechen wie Mord, Terrorplänen oder Kinderpornografie Zugriff auf die Daten erhalten. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss.