Berlin (epd)Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin weitere Schritte zur Energiewende beschlossen. Es billigte zwei Gesetzentwürfe und eine Verordnung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), die unter anderem den Strommarkt reformieren und den CO2-Ausstoß durch Braunkohlekraftwerke reduzieren sollen.
Vernünftiger Kompromiss
Vom kommenden Jahr sollen schrittweise Braunkohlkraftwerke in eine sogenannte "Sicherheitsbereitschaft" überführt und binnen sieben Jahren stillgelegt werden. Dafür erhalten die Energiekonzerne insgesamt eine Summe von rund 1,6 Milliarden Euro. In den ersten vier Jahren dieser Phase sollen die Kraftwerke wieder angefahren werden können, wenn extreme Umstände es erfordern, beispielsweise sehr langanhaltende Kälte.
Gabriel sagte, auf diese Weise würden 13 Prozent der Braunkohlekraftwerke vom Netz genommen. Ohne diesen Schritt würden die deutschen Klimaziele nicht erreicht. Die Bundesregierung will bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 drosseln. Garbiel sprach von einem vernünftigen Kompromiss mit den Energieversorgern und den Belegschaften.
Die Einigung mit den Energieversorgern hatte im Vorfeld zu scharfer Kritik von Umweltverbänden geführt, da die ursprünglich geplante Kohleabgabe entfällt und stattdessen Zahlungen an die Kraftwerksbetreiber zu leisten sind. Der Strom wird dadurch nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums durchschnittlich um 0,05 Cent pro Kilowattstunde teurer.
Digitalisierung der Messsysteme
Mit dem Strommarktgesetz legt die Bundesregierung Gabriel zufolge die größte Reform des Strommarktes seit dessen Liberalisierung in den 1990er Jahren vor. Angebot und Nachfrage sollen sich künftig ohne Eingriffe der Politik über den Preis regeln. Das soll auch für die Erneuerbaren Energien gelten.
Schließlich sollen in den kommenden Jahren die Rahmenbedingungen für intelligente Stromnetze geschaffen werden, insbesondere durch die Digitalisierung der Messsysteme. Zunächst sollen dem Gesetzentwurf zufolge nur große Verbraucher die sogenannten "Smart Meter" einbauen. Privathaushalte werden dazu vorläufig nicht verpflichtet.