Bremen (epd)Nach ausgedehnter Debatte stimmte die Bürgerschaft am Donnerstag mehrheitlich für die zunächst bis März 2017 befristete Regelung. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) betonte, das Gesetz führe weder zu Beschlagnahmung noch zu Enteignung. Möglich werde lediglich die zeitlich begrenzte Sicherstellung von Wohnraum.
Leerstehende Immobilien nutzen
Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend auch gegen den Willen der Eigentümer leerstehende Immobilien nutzen. Dafür soll es dann Entschädigungszahlungen geben. Das Sozialressort hat dabei Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 300 Quadratmetern im Auge. Zwangsmaßnahmen sollen nur möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge ausgelastet sind. Bremen ist nach Hamburg das zweite Bundesland, das gesetzlich die Sicherstellung von Immobilien ermöglicht.