Berlin (epd)In der Debatte um eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen haben Kommunen jetzt auch eine Beschneidung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Eine Änderung des Asylgrundrechts dürfe kein Tabu mehr sein, erklärten Landkreistag-Präsident Reinhard Sager und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Hans-Günter Henneke, am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung lehnt bislang eine Einschränkung des Asylrechts in der Verfassung klar ab.
Man müsse ehrlich sein
Konkret schlägt der Deutsche Landkreistag vor, Menschen aus sicheren Herkunftsländern vom Geltungsbereich des grundgesetzlich zugesicherten Rechts auf Asyl auszunehmen. Da diese Antragsteller schon heute "faktisch niemals" als Asylberechtigte anerkannt werden, "wird das Asylgrundrecht durch einen solchen Schritt in seiner Substanz nicht berührt", heißt es in einem Positionspapier. Asylbewerber aus Staaten, die als sicher eingestuft wurden, könnten sich dann nicht mehr auf das Asylrecht berufen.
Der Landkreistag erklärte, man müsse so ehrlich sein und eingestehen, dass die im Asylpaket der Bundesgerierung vorgesehenen Maßnahmen nicht zu einer unmittelbaren Begrenzung des Zuzugs führen werden. Das Paket sieht eine Reihe von Verschärfungen vor, um dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber das Land schneller wieder verlassen.
Asylanträge schneller bearbeiten
Mit dem Gesetz, das bereits am 1. November inkraft treten soll, wird unter anderem die Liste sicherer Herkunftsstaaten um Albanien, Kosovo und Montenegro erweitert. Dies zielt auf die Balkanflüchtlinge, deren Zahl in der letzten Zeit allerdings stark gesunken ist. Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien wurden bei der letzten Änderung auf diese Liste gesetzt. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern können schneller bearbeitet und in der Regel abgelehnt werden. Dennoch haben sie aber weiter das Recht, einen Asylantrag zu stellen.