Der Beschluss kam am Donnerstag auf der Klausurtagung der Fraktionsspitzen im niedersächsischen Göttingen zustande und wurde in Berlin von den Fraktionen bestätigt. Für das zweite und jedes weitere Kind soll der Freibetrag um jeweils weitere 240 Euro steigen.
Alleinerziehende Erwerbstätige leisteten enorm viel, heißt es in dem Beschluss. Die Mütter seien häufiger erwerbstätig als andere Mütter, hätten aber im Durchschnitt geringere Einkommen und höhere Kinderbetreuungskosten. Rund 20 Prozent der Familien seien inzwischen Familien mit nur einem Elternteil. Keine andere Familienform habe in den vergangenen Jahren so stark zugenommen. Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende sei seit seiner Einführung 2004 nicht gestiegen. In der gleichen Zeit seien aber das Kindergeld und der Kinderfreibetrag um rund 23 Prozent erhöht worden.
Die Finanzierung soll aus dem Haushalt des Familienministeriums erfolgen. Damit hat sich die Union durchgesetzt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kommentierte die Einigung entsprechend knapp. Sie freue sich, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt haben, auch Alleinerziehende besser zu unterstützen. Sie gehörten zu den Familien, die besonders viel leisten.
Schwesig war bei den Verhandlungen um die Familienleistungen bei Schäuble mit der Forderung nach einer höheren Steuerentlastung für die Alleinerziehenden gescheitert. Schäuble hatte seinen Gesetzentwurf zu den Familienleistungen gegen den Widerstand der SPD vom Kabinett absegnen lassen. Die SPD-Fraktion hatte daraufhin angekündigt, sich im parlamentarischen Verfahren für die Alleinerziehenden starkzumachen.
Schäubles Gesetzentwurf sieht bisher lediglich vor, den Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 144 Euro und im kommenden um weitere 96 Euro zu erhöhen. Parallel dazu soll das Kindergeld in diesem Jahr um vier und im kommenden um zwei Euro steigen. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener von bis zu 140 Euro soll um 20 Euro angehoben werden.