Auch in Bochum, Köln, Frankfurt am Main, Mainz und Augsburg sind Veranstaltungen unter anderem mit Christentums-Satire und Osterspaziergängen geplant.
An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Tanzverbot. Am stärksten wurde die Regelung bisher in Bremen und Berlin gelockert. Dort ist das Feiern nur bis 21 Uhr untersagt. Auch in Hamburg und Brandenburg ist die Regel weniger strikt und betrifft nur den Karfreitag und die frühen Morgenstunden des Samstags.
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Die stärksten Einschränkungen gelten in Hessen und Baden-Württemberg: Zwischen Gründonnerstag und Ostermontag gilt das Tanzverbot nahezu durchgängig. Die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg kündigte im vergangenen November an, das Verbot lockern zu wollen. Die schwarz-grüne Regierung in Hessen beharrt hingegen auf den aktuellen Regelungen.
Die Kirchen fordern Respekt für die Feiertagsruhe. Die christliche Karfreitagsruhe betrifft auch andere Religionsgemeinschaften. Vor kurzem bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen das Verbot einer für Karfreitag geplanten muslimischen Beschneidungsfeier mit Musik, Tanz und Festessen.