Das Recht auf Versammlungsfreiheit sollte stärker eingeschränkt werden, sagte Pestalozza dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagsausgabe). Dies sei im Grundgesetz ausdrücklich verankert. Als Beispiel nannte der emeritierte Professor der Freien Universität Berlin, dass die Kundgebungen lokaler "Pegida"-Gruppen in Düsseldorf und Duisburg seit Wochen rund um die Hauptbahnhöfe stattfinden und dort für erhebliche Verkehrsstörungen sorgen.
"Es kann nicht sein, dass Demonstranten einen Wunschort und eine Wunschroute zu einer Wunschzeit immer wieder bestimmen", betonte Pestalozza. "Sie verdrängen damit die allgemeine Öffentlichkeit, behindern den Gemeingebrauch des öffentlichen Raums und damit die Bewegungsfreiheit anderer Menschen." Es sei nicht Sinn einer öffentlichen Versammlung, "besonders viele zu blockieren", sondern "den anderen für seine Meinung zu gewinnen".
Die aktuelle Rechtsprechung kritisierte der Jurist als zu versammlungsfreundlich. "Die Gerichte sind sehr vorsichtig und orientieren sich daran, was das Bundesverfassungsgericht im Laufe der Jahre entschieden hat", sagte er. Es gehe ihm nicht darum, Versammlungen zu verbieten, die Gerichte sollten aber bei ihren Genehmigungen zu einem Ausgleich der Interessen kommen.
Pestalozza zog einen Vergleich zur Freiheit der Kunst, die im Grundgesetz ohne jede Beschränkung verankert sei. Das bedeute ja auch nicht, "dass sich ein Performance-Künstler auf die Straße stellen und mit Farben um sich werfen darf". Auch der Künstler dürfe seinen Raum, sein Material und seine Wirkungsweise nicht frei wählen.
Für Montag sind in Düsseldorf und Duisburg erneut Demonstrationen von "Dügida" und "Dugida" rund um die Hauptbahnhöfe im abendlichen Berufsverkehr angemeldet. Zuletzt nahmen an den islamfeindlichen Demonstrationen jeweils nur noch einige Dutzend Menschen teil. Trotzdem wollen die Veranstalter ihre Aktionen noch monatelang fortsetzen.