Kirchenvertreter dürfen nach einer Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts auf dem Wormser Weihnachtsmarkt nicht auf das Schicksal von Flüchtlingen hinweisen. Die Richter bestätigten am Dienstagmorgen das behördliche Verbot einer geplanten Krippenspielaufführung. Die Aktion verletzte die Rechte Dritter auf einen ungestörten Besuch des Weihnachtsmarktes, teilte das Gericht mit.
Bei der Entscheidung sei auch berücksichtigt worden, dass die Stadt alternative Standorte für die Aufführung angeboten habe: "Es geht nicht um ein Verbot als solches, sondern um ein Verbot an dieser Stelle." Der Wormser Gemeindepfarrer Fritz Delp kündigte an, das Krippenspiel werde auf jeden Fall stattfinden, notfalls werde er mit den anderen Beteiligten einige Meter vom ursprünglich geplanten Ort wegrücken.
Bei der Aktion wollten mehrere Mitglieder einer örtlichen Anti-Rechts-Initiative die Bibelstellen aus dem Matthäus-Evangelium zur Flucht von Maria, Josef und dem Jesuskind nach Ägypten vorlesen. In einem erdichteten Dialog zwischen der biblischen Familie und einem ägyptischen Beamten wollten sie dabei eine Verbindung zur aktuellen Situation von Flüchtlingen herstellen.
In Worms haben in den zurückliegenden Monaten regelmäßige, von der Piratenpartei angemeldete Mahnwachen stattgefunden, seit die rechtsextreme NPD bei den Kommunalwahlen einen Sitz im Stadtrat erringen konnte. Das Krippenspiel zur Flüchtlingsproblematik sollte eine Abwandlung dieser regelmäßigen Proteste darstellen. Die Stadt Worms hatte die Aktion mit der Begründung verboten, der geplante Auftritt könne bei den Weihnachtsmarktbesuchern "Irritationen" auslösen.