Junge Eltern bekommen doppelt so lange Elterngeld, wenn sie Teilzeit arbeiten

Teilzeitarbeit wird für junge Eltern attraktiver
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Junge Eltern bekommen doppelt so lange Elterngeld, wenn sie Teilzeit arbeiten
Junge Eltern wollen beides: arbeiten und sich um ihre Kinder kümmern. Bisher haben sie aber finanzielle Nachteile beim Elterngeld, wenn sie nach der Geburt eines Kindes auf Teilzeit gehen. Das ändert sich: Elterngeld gibt es künftig bis zu 28 Monate.

Junge Eltern können künftig doppelt so lange Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen hat der Bundestag am Freitag in Berlin das Elterngeld Plus beschlossen. Mit der Weiterentwicklung des Elterngeldes will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Teilzeitarbeit junger Eltern nach der Geburt eines Kindes nicht länger zu finanziellen Nachteilen beim Elterngeld führt.

Bisher wird diese Leistung einschließlich der beiden Vätermonate für maximal 14 Monate gewährt. Wer während dieser Zeit beruflich wieder einsteigt, verliert einen Teil des Elterngelds. Künftig können Mütter oder Väter 24 Monate Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten. Bis zu 28 Monate Elterngeld bekommen sie, wenn sich Mutter und Vater die Betreuung des Kindes mindestens vier Monate lang teilen und in dieser Zeit jeweils 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.

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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) wertete das Elterngeld Plus als "Schritt hin zu einer Familienarbeitszeit" - ein Projekt, das die frühere Schweriner Sozialministerin unbeirrt von Kritik aus der Union auf die politische Agenda gesetzt hat. Wenn beide Eltern arbeiteten und sich um das Kind kümmerten, nütze dies den Familien und der Wirtschaft, betonte sie. Die Regierung komme den Wünschen junger Eltern entgegen: 60 Prozent wollten sich gemeinsam um ihre Kinder kümmern, "aber nur 14 Prozent schaffen es".

Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, kritisierte, dass das Elterngeld auf Sozialleistungen angerechnet wird. Besonders bedürftige Eltern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, hätten nichts vom Elterngeld. Auch Alleinerziehende profitierten kaum; Mehrlings-Eltern würden sogar schlechtergestellt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Elterngeld Plus als Beitrag zu einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung in Familie und Beruf. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Vergünstigungen kämen aber Beschäftigten in Klein- und Kleinstbetrieben nicht zugute. Das sei "inakzeptabel". Einen Anspruch auf Teilzeit haben nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

Für das Elterngeld gibt der Bund im Jahr mehr als fünf Milliarden Euro aus. Das Elterngeld Plus-Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und soll ab dem 1. Juli 2015 gelten. Mit dem Gesetz wird auch die Elternzeit flexibler gestaltet. Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Ein Elternteil kann dann beispielsweise zu Hause bleiben, wenn das Kind zur Schule kommt. Geld gibt es während der Elternzeit aber nicht.