Amnesty kritisiert Todesstrafe für geistig und psychisch Behinderte

Amnesty kritisiert Todesstrafe für geistig und psychisch Behinderte
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat einen Stopp der Vollstreckung von Todesurteilen gegen geistig oder psychisch Behinderte gefordert.

Das Völkerrecht verbiete die Anwendung der Todesstrafe gegen geistig und psychisch behinderte Menschen, erklärte Oliver Hendrich, Vorstandssprecher von Amnesty International in Deutschland, zum internationalen Tag gegen die Todesstrafe am Freitag. Es gehe dabei nicht darum, entsetzliche Verbrechen zu entschuldigen, sondern um die Art der Strafe, die zur Anwendung kommen darf.

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Die Todesstrafe sei grausam, unmenschlich und erniedrigend, betonte Hendrich. Die Staaten, die sie noch immer anwenden, müssten dabei zumindest die internationalen Standards einhalten. Dazu gehöre das Verbot der Todesstrafe für bestimmte schutzbedürftige Gruppen.

Nach Angaben von Amnesty International sind in Staaten wie Japan, Pakistan oder den USA drohende oder bereits vollzogene Hinrichtungen von Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen dokumentiert. Wenn diese Staaten nicht unverzüglich ihre Strafjustiz reformieren, drohe vielen weiteren Menschen dieses Schicksal, warnte die Menschenrechtsorganisation.

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Hendrich betonte, dass in vielen Fällen geistige oder psychische Behinderungen im Verlauf eines Gerichtsprozesses nicht identifiziert würden. Deshalb seien unabhängige Untersuchungen über den geistigen und psychischen Zustands der Betroffenen nötig. Alle Staaten, die weiter an der Todesstrafe festhalten, müssten ein sofortigen Hinrichtungsstopp als ersten Schritt zu einer vollständigen Abschaffung verhängen.