Flüchtlingen im Kirchenasyl droht schlechterer Rechtsstatus

Flüchtlingen im Kirchenasyl droht schlechterer Rechtsstatus
Flüchtlingen, die Aufnahme im Kirchenasyl gefunden haben, droht eine Verschlechterung ihres Rechtsstatus.

Abteilungsleiterin Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigte am Samstag in Frankfurt am Main Überlegungen, den Flüchtlingen nach Verlassen des Kirchenasyls auch dann keine Bescheinigung für die Aufnahme eines Asylverfahrens mehr auszustellen, wenn sie aus einem sogenannten sicheren Drittland kommen und schon länger als sechs Monate in Deutschland sind.

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War diese Frist überschritten, konnten die Flüchtlinge bisher mit einem regulären Prüfverfahren für die Anerkennung als Asylbewerber in Deutschland rechnen, weil dann nach dem Dublin-Abkommen nicht mehr das ursprüngliche Aufnahmeland in der Europäischen Union dafür zuständig ist. Praschma sagte aber, die Ausländerbehörden pochten wegen der stetig wachsenden Flüchtlingszahl in jüngster Zeit auf einen anderen Passus der EU-Vereinbarung. Danach verlängert sich diese Frist von 6 auf 18 Monate, wenn der Asylbewerber flüchtig war.

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Die Abteilungsleiterin des Bundesamtes äußerte sich bei einer Podiumsdiskussion zum 20-jährigen Bestehen der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Dabei widersprach ihr Moderator Andreas Lipsch von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die Flüchtlinge seien ja in der Zeit des Kirchenasyls nicht untergetaucht, ihr Aufenthaltsort sei den Behörden jeweils bekannt. Praschma sagte, über die künftige Handhabung der Fristen werde voraussichtlich nicht ihr Amt, sondern die politische Ebene entscheiden.

Auf der Tagung wurde die Hamburger Pfarrerin Dietlind Jochims zur neuen Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gewählt. Sie löst Fanny Dethloff ab, die nach zehn Jahren nicht mehr kandidierte.