Wie die zuständigen Behörden von Berlin, Bayern und Niedersachsen dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilten, gibt es derzeit keinen Abschiebungsstopp oder andere Regelungen, die Abschiebungen nach Sierra Leone, Liberia und Guinea generell verhindern. Eine Sprecherin der Berliner Senatsinnenverwaltung sagte, solange es keine Regelung des Bundesinnenministeriums oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebe, seien Abschiebungen theoretisch auch zurzeit möglich.
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Auch aus dem niedersächsischen Innenministerium heißt es, bislang gebe es keine generelle Einschränkung bei der Rückführung in die westafrikanischen Staaten. Das Ebola-Virus, an dem bereits mehr als 1.000 Menschen gestorben sind, wütet vor allem in Sierra Leone, Liberia und Guinea. Das Auswärtige Amt hat für diese Staaten eindringliche Warnungen veröffentlicht. Einzelne Todesfälle gab es auch in Nigeria.
Aus dem bayerischen Innenministerium hieß es, derzeit gebe es keinen Fall für eine Abschiebung in diese Länder. Eine offizielle Richtlinie des Landes zum Umgang mit solchen Fällen auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes gebe es derzeit nicht. Dies könne geprüft werden, wenn tatsächlich ein Fall vorliegt, sagte der Sprecher.
Die Bundesbehörden verweisen derweil auf den Ermessensspielraum der Ausländerbehörden bei der Entscheidung in konkreten Fällen. Sie müssten prüfen, ob sogenannte Abschiebungshindernisse bestünden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Von einer Abschiebung sei abzusehen, wenn dem Betroffenen eine extreme Gefährdung drohen oder er "sehenden Auges dem Tode ausgesetzt" würde.