Kachelmann-Prozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Kachelmann-Prozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen
Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Gericht folgte mit dem am Dienstag verkündeten Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel.

In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils versteinert gewirkt, danach schien er erleichtert.

Freispruch zweiter Klasse

Der TV-Moderator Jörg Kachelmann ist aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das meldete der Nachrichtensender n-tv am Dienstag nach der Urteilsverkündigung in Mannheim. Auch die Indizien hätten nicht ausgereicht. Damit handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse - nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Der 52-Jährige kann das Gericht als freier Mann verlassen.

Eine langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden.

Mit dem Urteil geht der Prozess nach 44 Verhandlungstagen Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.

Es kommt wohl zur Revision

Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt." Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.

dpa