Das gehe aus dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zur Finanzreform der Kassen hervor, berichtete die "Passauer Neuen Presse" am Freitag. Die Krankenkasse habe bei einem sechsmonatigen Rückstand dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung des Betreffenden mitzuteilen, "dass sie zusätzlich einen Betrag von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen abzuführen hat".
Mehreinnahmen und Entlastungen
Die geplante Erhöhung des Kassen-Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozentpunkte werde zu Mehreinnahmen von 6,3 Milliarden Euro führen, zitierte die Zeitung aus dem Gesetzentwurf. Die Reform und die Gesetze zur Reduzierung der Pharmakosten würden gleichzeitig zu Entlastungen von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2011 und weiteren vier Milliarden 2012 führen. Bei der hausärztlichen Versorgung werde eine Vermeidung zusätzlicher Kosten von bis zu 500 Millionen Euro angestrebt. Aus dem Bundeshaushalt werde im Jahr 2011 noch einmal ein um zwei Milliarden Euro erhöhter Bundeszuschuss gezahlt.
Anspruch auf Sozialausgleich sollen Versicherte erhalten, die für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent ihres Einkommens aufbringen müssen. Der Schätzerkreis solle künftig jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegen, für den der Sozialausgleich gewährt wird. Verlange die eigene Kasse einen höheren Zusatzbeitrag, müsse der Versicherte dies aus eigener Tasche aufbringen oder zu einer billigeren Kasse wechseln.